Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem LKW begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Brenneckenbrück, auf der B 188, Abschnitt 160-1960, FR Gifhorn um 16 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 86 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto, Bußgeld: 70,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn

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