Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Chemnitz, B 174, i.H. BH W:-Busch-Str, FR stadtwärts um 28 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 98 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung

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