Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Bad Sachsa, auf der B 243n, Abs. 20, St. 1,9. Bahnunterführung Rtg. Mackenrode um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 95 km/h, Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung
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