Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gem. Mainz, auf der BAB A 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen überschritten. Festgestellt wurden 117 km/h, bei zulässigen 80 km/h Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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