Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, bei km 18,4, Richtung Hannover um 16 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 96 km/h, Beweismittel: Radarmessung mit Foto, Verwarnungsgeld: 30,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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