Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, bei km 202,225, Station 2576, im Abschnitt 200, Richtung Berlin um 21 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 81 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung
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