Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, Höhe km 202,225, Station 2576, im Abschnitt 200, Richtung Berlin um 29 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 89 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic Poliscan, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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