Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in der Gemeinde Wörth, auf der BAB 65, bei km 159,018, Fahrtrichtung Karlsruhe um 12 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 92 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung
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