Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Duisburg, auf der A 40, FR Venlo, bei km 43,291 um 86 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 166 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Duisburg übersandte Zeugenfragebogen

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