Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Engen, auf der BAB 81, bei km 711,457, Singen-Stuttgart um 36 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 116 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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