Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Freiburg, Isfahanalle, auswärts, vor Bahnbrücke um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 87 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Freiburg übersandte Zeugenfragebogen

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