Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gallmersgarten, auf der B 470, im Abschnitt 120, im Bereich von km 0,3,Eim. Containerbahnhof, Ri. B 13 um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 74 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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