Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gerlingen, BAB 81, km 579,780,Würzburg – Stuttgart um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 128 km/h, Beweismittel: PoliScan Speed FM1 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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