Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Großwallstadt, B 469, Abschnitt 240, km 1,500, Ri. Seligenstadt um 16 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 136 km/h, Beweismittel: Messgerät Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0 und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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