Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Großwallstadt, B 469, Abschnitt 240, km 1,500, Ri. Seligenstadt um 16 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 136 km/h, Beweismittel: Messgerät Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.