Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hagen, auf der Bundesautobahn A 45, im Bereich von km 30,180, in Fahrtrichtung Frankfurt um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen übersandte Anhörung
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