Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, Bergedorfer Straße, Höhe Auffahrt BAB 1, Rtg. Lübeck, i. R. stadtauswärts um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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