Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hockenheim, BAB 6, km 582,825, Mannheim – Heilbronn um 22 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 142 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed FM 1, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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