Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 216,950, Fahrtrichtung Karlsruhe-München einwärts um 51 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 171 km/h, Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2. 3 D Messung.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erhob 480,00 € Bußgeld
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