Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Lübeck, km 8,9, Rtg. HL-Zentrum um 30 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 9ß km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Lübeck übersandte Anhörung
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