Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Mehlingen, Gemarkung Mehlingen, BAB 63, km 70,9, Fahrtrichtung Kaiserslautern um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto. Bußgeld: 160,00 €. 1 Monat Fahrverbot
Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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