Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Messgerät ESO Einseitensensor 3.0, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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