Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Münzenberg, auf der A 5, Gambacher Kreuz, Tangente A 45, aus Ri. Dortmund zur A 5, Ri. F (Gem. Münzenberg) um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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