Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 47,960, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln um 78 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 178 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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