Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Nürnberg, Erlanger Straße, Höhe Am Knappsteig, R. stadtauswärts um 14 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto. 50,00 € Verwarnungsgeld wurden erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Verwarnung / Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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