Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es  wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Ratingen, auf der BAB 3 ,bei km 96,735, FR Oberhausen um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 105 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Frontfoto mit Robot.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann

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