Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Rottendorf, BAB 81, km 615,750, Singen – Stuttgart um 30 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 150 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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