Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Richtung Seesen um 29 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 79 km/h, Beweismittel: Messung mit Traffiphot S digital und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter übersandte Vordruck Zeugenanhörung
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