Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Sinsheim, auf der BAB 6, im Bereich von km 606,440, Heilbronn – Mannheim um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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