Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stedderdorfer Kreuz, B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen um 31 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT stat. und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen übersandte Zeugenfragebogen
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