Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift um 17 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 67 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan F1 HP und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

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