Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Taufkirchen, auf der Kreisstraße, M2, im Abschnitt 200, im Bereich von km 1,25 um 33 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 113 km/h, Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG21 P, Bußgeld: 120,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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