Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Thuine, B 214, Abs. 15, Höhe Stat. 0,5, Fahrtrichtung Lingen um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Emsland übersandte Zeugenfragebogen
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