Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begange. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt um 21 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung

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