Verkehrsordnungswidrigkeit durch Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eching am Ammersee, auf der Bundesautobahn A 96, Ri. München, im Abschnitt 840 um 61 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 161 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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