Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit im Landkreis Göttingen, Gem. Hann. Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Rtg. Göttingen um 24 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Formular Anhörung
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