Auf der B 5, im Abschnitt 565, in Höhe km 0,4, zwischen Nauen und Berlin, in FR Berlin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessung, PoliScan Speed 130 km/h. Beweisfoto liegt vor.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung

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