Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 28.01.2016 in Neuhaus am Inn, auf der A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1440, km 2,750 um 28 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 108 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed , Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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