Am 28.05.2016 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Möhringen, auf der BAB 8, km 201,000, Karlsruhe-München um 50 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Die Messung mit Messsystem TraffiStar S 330 ergab 170 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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Am 20.12.2015 wurde die zulässige Geschwindigkeit Erkrath, auf der BAB 3, missachtet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe