Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 155.5, in FR Hamburg um 11 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed 131 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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