Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 09.02.2016  zw. Döhlen und Neubleesern, in Höhe Abzweig Feldweg, in FR Neubleesern um 50 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Dokummentiert wurden mit Messgerät Leivtec XV3 120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordsachsen

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