Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 79, im Abschnitt 50, ca. km 0.4, in FR Nächst Neuendorf
um 27 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 97 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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