In Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, AB 1160, km 3,84 wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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