In Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 1.050 wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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