In Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 1.050 wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”