In Oyten, A 1, km 90.265, RF Bremen / Münster wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS – Messung, Zeugenaussagen
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”