In Empfingen, BAB 81, km 638,9, Fahrtrichtung Singen-S unterschritten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Videobandaufzeichnung, VKS 3D Messung
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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