In 27299, Langwedel, OT Holtebüttel, A 27, km 38449, RF Cuxhaven wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß VKS – Messung, Zeugenaussagen
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
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