In Memmingen, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 400, bei km 1.420 wurde der erforderliche Abstand zum Vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 34,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Autobahnpolizeistation Memmingen übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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