Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 25.05.2016 auf der BAB 20, km 327.94, Kreuz Uckermark, Ri. Prenzlau Lübeck wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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