Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 4, Mellingen, Frankfurt – Dresden, km 192,0, Polizeikontrollstelle um 64 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 124 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Foto, Bußgeldbescheid mit 2 Monaten Fahrverbot, 440,00 € Bußgeld
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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