Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Osnabrück, Arndtstraße vor Turnhalle FR Lotter Straße, um 11 km/h bei zulässigen 10 km/h überschritten. Festgestellt wurden 21 km/h, Beweismittel: Messgerät Traffipax speedophot, Frontfoto, Verwarnungsgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Osnabrück übersandte Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung

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